AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

 

für Lieferungen von Maschinen und Geräten , Reparaturleistungen ,Lieferung von Zubehör- Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien. Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr auf Maschinen und 6 Monate auf Ersatzteile, wenn nicht anderes vereinbart. bei gewerblich genutzten Geräten beträgt die Garantiezeit grundsätzlich nur 12 Monate.

Wird Garantieverlängerung vereinbart, bezieht sich diese nur auf Teile-Garantie . bei Verkauf oder Weitergabe an Dritte erlöscht die Garantie . Probestellung: Auch bei einer kostenlosen Probestellung berechnen wir für Auf-, Abbau und Reinigung eine Pauschale von 250,00€ zzgl. MwSt. so wie die Verbrauchsmaterialien  und Reinigungsmittel. Andere Abmachungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind .

1. Unsere Reparaturen werden durch geschulte Fachkräfte ausgeführt. Materiallieferungen erfolgen ab Lager; Verpackungskosten und Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers.

Der Verkäufer hat das Recht , für Reparatur- und Ersatzteilaufträge Vorkasse zu verlangen ( Barzahlung ).

2. Der Auftrag wird für den Käufer verbindlich durch dessen Unterschrift unter dem Auftrag und für den Verkäufer durch schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Ausführung des Auftrages. Bei sofortiger Reparatur oder Lieferung von Materialien anerkennt der Käufer mit der Unterschrift die Service-Rechnung, die Auftragserteilung, die Rechnungshöhe und die sofortige Fälligkeit  netto Kasse ohne Abzüge(Barzahlung). Mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Aufträge zu Lasten Dritter werden nicht hereingenommen. Sollen Rechnungen dennoch zu Lasten Dritter ausgestellt werden, haftet für die Bezahlung ausschließlich der Besteller ( z.B. Pächterauftrag zu Lasten der Brauerei ).Verzögert sich die Herausgabe bei Miet-, Vorführ- oder Leihgeräten oder sind mehre  An- und Abfahrten notwendig, so werden diese Kosten extra von uns Berechnet . Sind die Geräte von Ungeziefer befallen, so berechnen wir die Kosten, die für die Beseitigung durch Dritte entstehen, in vollem Umfang weiter.

3. Störungen werden so schnell wie möglich behoben, d.h. am gleichen bzw.am darauffolgenden Werktag. An Wochenenden ( Freitag ab 16 Uhr bis Montag 9 Uhr) sowie an Feiertagen berechnen wir zusätzlich eine Notfallpauschale. Verzögerte Ausführung oder Nichteinhaltung der Liefertermine infolge von Ereignissen höherer Gewalt sowie Betriebsstörungen aller Art ( Streik, Ausstand, Liefersperre und dergleichen) – mögen sie im Betrieb des Verkäufers entstanden sein oder von außen auf ihn wirken – hat der Verkäufer nicht zu vertreten . Zur Durchführung der Reparatur-Arbeiten ist Bauseitig Strom und Wasser zu stellen. Nach Gebrauch sind die Wasserzufuhr und  der Strom Abzustellen. Ist der Auftraggeber mit an uns zu leistenden Zahlungen im Verzug, so führen wir keine Reparatur-bzw. Wartungsarbeiten aus bis unser Konto ausgeglichen ist.

4. Die Gewährleistung bei Reparaturen beträgt 6 Monate auf das Material. Bei begründeten Beanstandungen leisten wir nach unserer Wahl und Möglichkeiten Nachbesserung oder stellen kostenlosen Ersatz. Die Gewährleistung erfolgt , wenn die beanstandeten Mängel die Tauglichkeit des Geräts bzw. der gelieferten zubehör- und Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien erheblich beeinträchtigen. .Ausgebaute, ersetzte oder nachgebesserte Teile gehen in den Besitz des Verkäufers über. Mängelrügen gelten nur als ausgesprochen, wenn sie schriftlich erfolgen.

5. Keine Mängel, und deshalb von der Gewährleistung Ausgeschlossen, sind :                                                                                                                                                      a) die Teile, die einem natürlichen, kurzfristigen Verschleiß unterliegen ( u.a. Glühbirnen, Druck- und Leuchttasten, Austausch von Glühlampen und Drucktasten, Dichtungen sowie Nachstell- und Justierarbeiten jeder Art.) . Beanstandete Geräte sind in Absprache mit uns direkt an unsere Anschrift kostenfrei und auf eigene Gefahr anzuliefern. Für ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zugesandte Teile oder Geräte können wir keine Kosten und keine Gewähr übernehmen. Die dadurch entstehenden Kosten werden berechnet.  Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen, durch Feuer, Wasser oder Dritte, Schäden durch rohe Gewalt oder übermäßige Belastung, durch nicht geeignete Standorte und Ungeziefer. Reinigung durch unsachgemäße Reiniger, falsche Reiniger oder fehlende Reinigung.                                                                                                                                                                                           b) Schäden infolge übermäßiger Feuchtigkeit ,Trockenheit, Überheizung und chemischer oder physikalischer Einflüsse und Verkalkung. Alle weiteren Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche jeder Art, insbesondere auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung sowie Verdienstausfall infolge unvorhergesehenem , verzögertem Abschluss der Reparaturarbeiten oder Lieferungen sind ausgeschlossen es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Bei Durchführung von Reparatur- und Überholungsarbeiten kann es zu vorrübergehender Stilllegung der Anlagen kommen.

6. Findet die Reparatur in unserer Werkstatt statt, wird der Käufer mit den Kosten für Hin- und Rücktransport des Reparaturgegenstandes belastet.     Die Übergabe bzw. Rückgabe erfolgt nur bei Barzahlung.

7. Austauschzubehör, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien bleiben bis zur vollen Zahlung zuzüglich möglicher Zinsen und Kosten unser Eigentum.    Die ausgetauschten Teile ( bei Garantie oder AT- Preisen ) gehen kostenlos wieder in unseren Besitz und Eigentum über.

8. Die Zahlung ist sofort an den KD-Techniker zu leisten. ( Barzahlung ).

9. Ist Ratenzahlung vereinbart, so wird der gesamte noch ausstehende Betrag fällig, wenn der Auftraggeber mindestens mit der Anzahlung und der ersten Rate oder zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ist.

10. Im Falle einer  vereinbarten Stundung oder einer  vereinbarten Finanzierung gelten hierfür zusätzlich unsere, dem Käufer bekannten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für vertragliche Vereinbarungen zwischen Kaufleuten und zwar für Lieferung , Zahlung und sonstige Verpflichtungen  einschl. evtl. Wechselverbindlichkeiten ist Saarbrücken. Im übrigen gilt im gerichtlichen Mahnverfahren Gerichtsstand Saarbrücken als vereinbart.

12. Bei Verlust oder Beschädigung von Vorführ- oder Leihgeräten haftet derjenige, dem diese Geräte zur Verfügung gestellt wurden, in vollem Umfang.   Werden Miet- oder Leihgeräte ungereinigt zurückgegeben, berechnen wir den zeitlichen Aufwand für die Aufarbeitung, Reinigung und Reparatur.

Ist kein Vorortservice vereinbart, so müssen die Geräte auch während der Garantiezeit zu uns gebracht und abgeholt werden, bzw. werden wir An- und Abfahrt für Abholen und Bringen berechnen, bzw. eine pauschale. Kostenvoranschläge sind mit Arbeitszeitleistungen verbunden, deshalb kostenpflichtig.

 Unberechtigte Garantieverlangen werden nur gegen Berechnung Durchgeführt. Wir verpflichten uns, alle bei uns gekauften Geräte gemäß EAR-Gesetz zurückzunehmen und eine ordnungsgemäße Entsorgung durch eine zertifizierte Entsorgungsfirma durchzuführen.

13. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.